Krankenkassen anerkannt
Abdeckung durch die Krankenkasse
Mit Bedarfsabklärung und gültiger Verordnung des Arztes werden die Leistungen aus der Grund- und Behandlungspflege durch die Krankenkasse übernommen (abzüglich 20% Selbstbehalt). Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Haushaltshilfe nur über eine individuelle Zusatzversicherung vergütet werden. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen darüber Auskunft.
Ohne Arztzeugnis
erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Hauswirtschaftliche Leistungen
werden nur mit einem Arztzeugnis und einer Zusatzversicherung durch die Krankenkassen vergütet.
